Anfrage: Parteilogo AfD – Nachfrage

Wir beziehen uns auf unsere Anfrage 5588-2025/DaDi bzw. auf die Beantwortung derselben durch den Kreisausschuss.

Im Hinblick auf die Beantwortung ist zunächst folgendes festzuhalten: Die AfD-Fraktion hat nicht das Kreishaus „verschönert“, sondern lediglich das Fraktionsbüro. Es wird weiterhin vom Kreisausschuss von einem „rechtswidrigen Zustand“ bzw. „unzulässigen Zustand“ gesprochen. Dabei wird versucht, das unsägliche und völlig überzogene Agieren des Kreisausschusses der AfD-Fraktion anzulasten. Diese Umkehr der Fakten verurteilen wir auf das Schärfste.

An keiner Stelle der Beantwortung durch den Kreisausschuss wird ersichtlich, aus welchen Gründen es nicht möglich war, einfach zum Telefonhörer zu greifen, bzw. die Fraktionsvorsitzende im KUGI oder den Stellv. Fraktionsvorsitzenden einen Tag später im SKSA anzusprechen.

Bezüglich des „Neutralitätsgebots der Öffentlichen Verwaltung mit der Abstellung auf die Sicht eines objektiven Dritten“ im Hinblick auf das Anbringen unseres Parteilogos im Vergleich zu den Ereignissen beim erstmaligen Einzug der AfD in den Kreistag (offene für jeden „objektiven Dritten“ sichtbare Demonstration gegen die AfD) stellen wir fest, dass das „Neutralitätsgebot“ nicht objektiv angewendet wird. Vielmehr scheint es nur selektiv angewendet zu werden, wenn es passt. Wir bedanken uns für diese Klarstellung.

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

1. An welcher Stelle im Mietvertrag ist explizit geregelt, dass Fraktionen kein Parteilogo in ihrem Büro anbringen dürfen bzw. das Büro nicht verschönern dürfen?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Hierzu wird auf die Verfügung vom 7.2.2025 Bezug genommen.“


2. Auf welchen Teil im Mietvertrag bezieht sich die Aussage des Kreisausschusses „rechtswidriger Zustand“ bzw. „unzulässiger Zustand“?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Hierzu wird auf die Verfügung vom 7.2.2025 Bezug genommen.“


3. In Fettschrift schreibt der Kreisausschuss: „Der Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen alle, die deren Beseitigung anstreben, ein.“ Allein durch die hervorgehobene Fettschrift wird suggeriert, dass die AfD-Fraktion im Kreistag Darmstadt-Dieburg „bestrebt ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen“. Gegen diesen vermeintlich clever verdeckten Vorwurf verwahren wir uns auf das Schärfste.

Antwort der Kreisverwaltung:

„Nein, der Kreisausschuss suggeriert hier nicht. Der Kreisausschuss tritt aus Überzeugung für die Wahrung und Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein. Das Neutralitätsgebot, dessen Verletzung dem Landkreis vorgeworfen wurde, findet dort seine Grenzen, wo eine Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu befürchten ist. Im Übrigen hat auch der Kreistag durch einstimmigen Beschluss vom 24.9.2012 mit dem Beitritt zum Bündnis „Bunt ohne Braun“ diese Haltung zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat der Kreisausschuss in seiner Aussage, dass „die Partei der AfD als in Teilen gesichert rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich bezeichnet werden darf“, eine Differenzierung vorgenommen. Es ist nicht Aufgabe des Kreisausschusses zu spekulieren, wieso der Fragesteller diese bewusst vorgenommene Präzisierung zur Einstufung der Partei auf sich bezieht.“


4. Welche Belege hat der Kreisausschuss dafür, dass die AfD-Fraktion im Kreistag Darmstadt-Dieburg die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt? Bitte präzise nach Sitzung, Datum oder parlamentarischer Initiative der AfD-Fraktion aufschlüsseln.

Antwort der Kreisverwaltung:

„Siehe oben“


Vorlage: 5876-2025/DaDi

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