Nach bisheriger Praxis wurde in der Regel nur Hessen Mobil mit der Planung von Baumaßnahmen im Verkehrssektor beauftragt. Die alte, vor 2016 geltende Rahmenvereinbarung zwischen dem Kreis und Hessen Mobil ließ eine andere Vorgehensweise nicht zu. Faktisch wurde Hessen Mobil damit eine Monopolstellung zugestanden mit möglichen negativen Folgen für Kosten und Termintreue. Eine Einschätzung, ob das von Hessen Mobil veranschlagte Honorar realistisch und angemessen war, konnte wegen fehlender Vergleichsangebote nicht erfolgen.
Nach der seit Anfang 2016 gültigen Rahmenvereinbarung zwischen dem Kreis und Hessen Mobil kann der Kreis frei entscheiden, ob er auch andere Partner mit den Planungs- und Bauaufgaben im Verkehrsbereich beauftragt. Das kann der Kreis seitdem nutzen, um diese Aufgaben durch gesunden Wettbewerb wirtschaftlich und mit so geringem Finanzbedarf wie möglich durchführen zu können und so seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern bezüglich wirtschaftlichem und sparsamem Haushalten gerecht zu werden.
Interessant ist das für den Landkreis auch deshalb, weil Termin- und Kostentreue bei der Abwicklung der Planungsleistungen durch Hessen Mobil oft nicht wie gewünscht gegeben war.
In seiner Sitzung am 13.2.2017 begründete der Kreistag die Ablehnung eines Antrags der AfD-Fraktion zur Einbeziehung privater Planungspartner bei der Planung von Kreisstraßen unter anderem damit, der Antrag sei unnötig, da der Landkreis sowieso vorhabe, bei den nächsten Bauaufgaben an Kreisstraßen auch private Büros mit heranzuziehen.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Wie viele Planungsaufträge für Baumaßnahmen im Verkehrssektor wurden vom Landkreis Darmstadt-Dieburg seit dem 1.1.2010 insgesamt vergeben? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Baumaßnahme und Honorar.
Antwort der Kreisverwaltung:
Für Planungen im Vorfeld von Erneuerungen und Ausbau von Kreisstraßen wurden seit 2010 folgende Aufträge erteilt:
Datum Maßnahme Auftragssumme Planung Auftragnehmer Dezember 2011 K 180 grundhafte Erneuerung zwischen Messel und Eppertshausen 24.460 € Hessen Mobil Februar 2012 K 116 Ausbau der OD Nieder-Klingen 13.865,44 € Hessen Mobil April 2013 K 134 Ausbau Rodau – Asbach – Ernsthofen (freie Strecke) 57.794,54 € Hessen Mobil Juni 2013 K 116 Ausbau der OD Nieder-Klingen 31.238,23 € Hessen Mobil Mai 2014 K 124 grundhafte Erneuerung Habitzheim – Klein-Zimmern 47.996,22 € Hessen Mobil April 2015 K 104 Erneuerung der UF Heubach 6.023,33 € Hessen Mobil Juni 2015 K 128 OD Gundernhausen – Vemessung 11.000 € Hessen Mobil März 2016 K 137/138 Ober-Modau – Frankenhausen (Vermessung, Gutachten) 29.200 € Hessen Mobil August 2016 K 116 Ober-Klingen – Kreisgrenze (Baukonzept) 1.770 € Hessen Mobil Mai 2017 K 123 Ausbau der OD Semd 59.609,29 € Dorsch-Consult (Auftragserteilung erfolgte durch die Stadt Groß-Umstadt) September 2017 K 128 Ausbau der OD Roßdorf (Erstellung von Planunterlagen) 7.641,80 € Ing.-Büro Quintel (Auftragserteilung erfolgte durch die Gemeinde Roßdorf) Februar 2018 K 130 Ausbau der OD Georgenhausen 32.444,27 € Ing.-Büro Kabelac (Auftragserteilung erfolgte durch die Stadt Reinheim) Dezember 2018 K 114 OD Hering (Vermessung, Gutachten) 28.155,00 € Hessen Mobil August 2019 K 134 OD Asbach, Ernsthofen 76.110,00 € Hessen Mobil
2. Bei welchen dieser Planungsaufträge wurden private Planungspartner zur Angebotsabgabe aufgefordert? Warum wurden bei den anderen Planungsaufträgen keine privaten Planungspartner zur Angebotsabgabe aufgefordert?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Von Seiten des Kreises wurden keine privaten Planungspartner zur Angebotsabgabe aufgefordert. Entsprechende Ausschreibungen erfolgten nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung durch die jeweiligen Kommunen im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen (s. Antwort zu Frage Nr. 1 und 3)“
3. Welche der unter 2. aufgelisteten Planungsaufträge wurden dann auch an private Planungspartner vergeben? Welche Gründe lagen jeweils für eine eventuelle Nichtberücksichtigung privater Planungspartner vor?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Bei folgenden Baumaßnahmen wurden Planungsleistungen durch private Ingenieurbüros erbracht:
K 123 Ausbau der OD Semd
K 128 Ausbau in der OD Gundernhausen
K 130 Ausbau in der OD Georgenhausen“
4. Welche der insgesamt vergebenen Planungsaufträge wurden innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens abgeschlossen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Bei den vergebenen Planungsaufträgen konnten keine wesentlichen Zeitverzögerungen festgestellt werden. Zeitliche Verschiebungen – die aus unterschiedlichen Gründen zustande kommen können – werden jeweils im Vorfeld kommuniziert und abgesprochen.“
5. Welche der insgesamt vergebenen Planungsaufträge wurden innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Kostenrahmens abgeschlossen?
Antwort der Kreisverwaltung:
Maßnahme Innerhalb des Kostenrahmens K 180 grundhafte Erneuerung zwischen Messel und Eppertshausen ja K 116 Ausbau der OD Nieder-Klingen ja K 134 Ausbau Rodau – Asbach – Ernsthofen (freie Strecke) nein K 116 Ausbau der OD Nieder-Klingen nein K 124 grundhafte Erneuerung Habitzheim – Klein-Zimmern ja K 104 Erneuerung der UF Heubach ja K 128 OD Gundernhausen – Vemessung ja K 137/138 Ober-Modau – Frankenhausen (Vermessung, Gutachten) ja K 116 Ober-Klingen – Kreisgrenze (Baukonzept) ja K 123 Ausbau der OD Semd Noch nicht schlussgerechnet K 128 Ausbau der OD Roßdorf (Erstellung von Planunterlagen) ja K 130 Ausbau der OD Georgenhausen Noch nicht schlussgerechnet K 114 OD Hering (Vermessung, Gutachten) Noch nicht schlussgerechnet K 134 OD Asbach, Ernsthofen Noch nicht schlussgerechnet
6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Kostenüberschreitungen in dem oben genannten Zeitraum?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Für die beiden Maßnahmen, bei denen der Kostenrahmen überschritten wurde, liegt die Kostenüberschreitung bei insgesamt rund 11.000 €.“
7. Wie wird bei einer Vergabe von Planungsaufträgen an Hessen Mobil ohne Einholen von Angeboten privater Planungspartner ein angemessenes Honorar sichergestellt und vereinbart? Wie wird kontrolliert, dass dieses Honorar auch eingehalten wird? Wie wird damit umgegangen, wenn sich eine Budgetüberschreitung abzeichnet?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Abrechnung des Honorars erfolgt seit der Neufassung des Vertrages in 2016 nach Stundensätzen. Hessen Mobil kalkuliert den voraussichtlichen Bedarf anhand vorliegender Erfahrungswerte.
Hessen Mobil informiert laufendend über den Stand der Abrechnung. Bei Überschreitungen wird im Einzelfall geprüft. Hessen Mobil muss hierbei begründen, warum ein höherer Aufwand erforderlich wird.“
Vorlage: 2999-2020/DaDi
