Beschlussvorschlag:
1. Der Kreisausschuss erweitert in Zusammenwirkung mit den zuständigen Behörden bzw. Hilfsorganisationen den Auftrag der mobilen Impfteams, die bislang zur Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner in Senioren- und Pflegeeinrichtungen eingesetzt waren, auf die Erreichung von sozial benachteiligten Menschen sowie Menschen in Gemeinschaftsunterkünften.
2. Punkt 2 der Beschlussvorlage von FW/UWG entfällt.
Begründung:
Die mobilen Impfteams, die seit Beginn des Jahres in Senioren- und Pflegeeinrichtungen eingesetzt waren, haben optimierte Abläufe erarbeitet. Auf ihre Erfahrung und Routine sollte bei der Erreichung von sozial benachteiligten Menschen sowie Menschen in Gemeinschaftsunterkünften zurückgegriffen werden.
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren sollte durch die behandelnden Hausärzte und/oder Kinderärzte aktiv begleitet werden. Nur diese sind fachlich in der Lage eine vernünftige und individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung zu gewährleisten.
Trotz Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) für die Altersgruppe 12 bis 15 Jahre wird die ständige Impfkommission (Stiko), deren Empfehlungen hinsichtlich Impfungen laut Robert Koch-Institut (RKI) medizinischer Standard sind, aller Voraussicht nach keine generelle Empfehlung zur Impfung dieser Altersgruppe aussprechen. Es wird lediglich eine Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen mit definierten Vorerkrankungen erwartet.
Der Virologe Prof. Peter Kremsner vom Uniklinikum Tübingen wird in den Medien wie folgt zitiert: „Die Impfreaktion ist bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei älteren Menschen.“ Dies stehe in keiner Relation zu den Auswirkungen einer Corona-Infektion, von der viele junge Menschen nichts bemerkten.
Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der Stiko, sagte, dass die derzeit verfügbaren Daten zu Kinderimpfungen noch zu wenige seien, um belastbare Aussagen darüber zu treffen, ob der Nutzen einer Impfung höher ist, als das Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung. Wörtlich sagte er zudem: „Was haben die Kinder für einen Vorteil von einer Empfehlung? Diese Frage muss, so gut das eben möglich ist, gelöst werden. (…) Den Kindern bietet man ja kein Lakritzbonbon an, sondern es ist ein medizinischer Eingriff und der muss entsprechend indiziert sein.“
Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), betonte, dass bei einer allgemeinen Impfempfehlung jedoch der Eigenschutz und Vorteil für die Impflinge im Vordergrund stehen müsse. Nur für den „Fremdnutzen“ einer Herdenimmunität, die durch die Impfung aller Kinder und Jugendlicher möglicherweise erreicht werde, dürfe man diesen kein Impfrisiko aufbürden – auch wenn es sich dabei nach bisherigen Erkenntnissen nur um ein theoretisches handle.
Solange es keine generelle Impfempfehlung durch die Stiko gibt, können mobile Impfteams, die in Schulen geschickt werden sollen, diese Abwägung ohne Vorkenntnisse der Kinder und deren medizinischer Historie nicht treffen. Massenimpfungen von Kindern in der Altersgruppe 12 bis 15 Jahren können nicht aufgrund politischer Entscheidungen gegen den Rat der Wissenschaft initiiert und durchgeführt werden.
Beschluss des Kreistags am 21.06.2021: abgelehnt
Für die Beschlussvorlage haben gestimmt: AfD
Dagegen haben gestimmt: SPD, CDU, FDP, FW/UWG (bei 2 Enthaltungen), fraktionslose
Enthaltungen: Grüne, 2 Enthaltungen von FW/UWG
Die Fraktion DLKI nahm nicht an der Abstimmung teil.
Vorlage: 0229-2021/DaDi
