Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Die Stelle der/des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten wird nach Ablauf der Amtszeit der derzeitigen hauptamtlichen Kreisbeigeordneten am 31.12.2021 nicht mehr besetzt.
2. Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert: § 2 (1) c) wird gestrichen.
3. Die Bildung eines Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten ist damit obsolet.
Begründung:
Die Amtszeit der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten, Rosemarie Lück, endet am 31.12.2021. Unter das Sozial- und Jugenddezernat fällt die Zuständigkeit für das Jugendamt, die Kreisagentur für Beschäftigung, das Büro für Migration und Inklusion, das Gesundheitsamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Bereiche Soziales, Pflege und Senioren sowie Zuwanderung und Flüchtlinge. Alle aufgeführten Ämter und Fachabteilungen zeichnen sich durch eigene Leitungsstrukturen aus.
10 von 21 Landkreise in Hessen werden derzeit von einem Landrat und nur einem Ersten Kreisbeigeordneten verwaltet, wobei im Rheingau-Taunus-Kreis die Stelle des Ersten Kreisbeigeordneten derzeit vakant ist.
Die Einwohnerzahl allein ist nicht ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Kreisverwaltung bzw. der Spitze des Kreisausschusses. Der Landkreis Groß-Gerau hat mit 276.063 Einwohnern nur geringfügig weniger Einwohner als der Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landrat und Erster Kreisbeigeordneter sind dennoch ausreichend. Im Main-Kinzig-Kreis leben derzeit mit 421.120 Einwohnern rund 123.000 Menschen mehr als in Darmstadt-Dieburg, die Zusammensetzung des Kreisausschusses mit dem Landrat als Vorsitzenden sowie einem Ersten Kreisbeigeordneten und einem weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten neben den ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten entspricht dennoch der Zusammensetzung in unserem Kreis.
Der AfD-Fraktion liegt es fern, die Arbeit der derzeitigen hauptamtlichen Kreisbeigeordneten, Frau Lück, zu schmälern. Im Gegenteil, wir haben Frau Lück in der letzten Legislaturperiode als hochkompetente Dezernentin wahrgenommen. Durch ihren Entschluss, sich nicht erneut der Wiederwahl zu stellen, eröffnet sich die einmalige Gelegenheit für den Landkreis, ohne personelle Konsequenzen ein hochdotiertes politisches Amt inklusive aller Nebenkosten einzusparen und damit die zusätzlichen Kosten aufgrund der Abwahl des bisherigen Ersten Kreisbeigeordneten, Robert Ahrnt, aufzufangen. Die Expertise des Mitarbeiterstabs der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten geht nicht verloren, wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den jeweiligen Fachabteilungen angegliedert werden. Zusätzliche Kosten sind damit nicht verbunden.
Beschluss des Kreistags am 27.09.2021: abgelehnt
Für die Beschlussvorlage haben gestimmt: AfD
Dagegen haben gestimmt: SPD, CDU, Grüne, FDP, FW/UWG (bis auf 1 Enthaltung), fraktionslose
Enthaltungen: DLKI, fraktionslose
Anmerkung: Laut Niederschrift haben die zwei fraktionslosen Abgeordneten mit Nein und mit Enthaltung abgestimmt. Das heißt es gab 1x Nein-Stimme und 1x Enthaltung von den fraktionslosen.
Vorlage: 0591-2021/DaDi
