Beschlussvorschlag:
Die Namensgebung kreiseigener Liegenschaften (Schulen, Hallen, Verwaltungsgebäude etc.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll sich, im Falle einer Benennung nach Personen, an der erbrachten Lebensleistung der Namensgeber orientieren.
Wann immer möglich soll der Namensgeber einen Bezug zum Landkreis Darmstadt-Dieburg aufweisen.
Begründung:
Die Benennung einer öffentlichen Einrichtung, wie bspw. einer Schule oder einer Halle, nach einer Person soll eine besondere Würdigung des Namensgebers darstellen. Dabei spielt es, abgesehen vom Verwendungszweck des Gebäudes, keine Rolle, in welchem Bereich (Wissenschaft, Kultur, Sport, Wirtschaft, Politik etc.) sich der Namensgeber in besonderem Maße verdient gemacht hat.
Die Benennung nach einer Person soll einzig eine Würdigung dessen Lebensleistung darstellen. Um die Lebensleistung bzw. das Lebenswerk eines Menschen zu bewerten, kann das biologische oder soziale Geschlecht keine Rolle spielen, da dies kein Kriterium für die erbrachte Leistung ist.
Beschluss des Kreistags am 26.06.2023: abgelehnt
Für die Beschlussvorlage haben gestimmt: AfD
Dagegen haben gestimmt: SPD, CDU, Grüne, FDP, FW/UWG (bis auf 1), SKB, fraktionslose
Enthaltungen: 1 einzelne Enthaltung von FW/UWG
Vorlage: 2997-2023/DaDi (Änderungsantrag zur Referenz-Vorlage: 2907-2023/DaDi)