Anfrage: Kostenentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Haushaltsplan 2025/2026

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 haben wir mit Sorge die erneut stark gestiegenen Aufwendungen in der Produktgruppe 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) zur Kenntnis genommen. Die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan führen hierzu aus, dass insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Integrationshelfer/Teilhabeassistenzen), die heilpädagogischen Leistungen (insbesondere Einzelintegration in Kitas) sowie die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII die Kostentreiber sind.

Als Ursachen werden unter anderem eine steigende Anzahl anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher aufgrund vermehrter medizinischer Diagnosestellungen, komplexere Krankheitsbilder, höhere Stundenkontingente (u.a. durch den Pakt für den Nachmittag) sowie steigende Entgelte der Leistungsanbieter genannt. Es wird zudem auf eine generell erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe durch Familien verwiesen, die vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind.

Um die Hintergründe dieser signifikanten Kostensteigerungen besser verstehen und politisch bewerten zu können, bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Diagnosen bei Teilhabeassistenzen (SGB IX): Können Sie eine statistische, anonymisierte Aufschlüsselung der primären medizinischen Diagnosen (z.B. nach ICD-10 Kategorien oder vergleichbaren Klassifikationen) bereitstellen, die zur Bewilligung von Teilhabeassistenzen/Integrationshelfern in Förder- und Regelschulen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX führen? Bitte stellen Sie die Entwicklung der Fallzahlen pro Diagnosegruppe für die Jahre 2022, 2023 und soweit möglich für 2024 dar.

Antwort der Kreisverwaltung:

„Eine Auswertung ist nicht möglich!“


2. Diagnosen bei heilpädagogischen Leistungen: Können Sie eine entsprechende statistische, anonymisierte Aufschlüsselung der primären Diagnosen bzw. Förderbedarfe bereitstellen, die zur Bewilligung von heilpädagogischen Leistungen, insbesondere der kostenintensiven Einzelintegrationen in Kindertagesstätten, führen? Bitte stellen Sie auch hier die Entwicklung der Fallzahlen pro Diagnose-/Förderbedarfsgruppe für die Jahre 2022, 2023 und soweit möglich für 2024 dar.

Antwort der Kreisverwaltung:

„Eine Auswertung ist nicht möglich!“


3. Diagnosen bei Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII: Können Sie eine statistische, anonymisierte Aufschlüsselung der primären Diagnosen (seelische Behinderungen oder drohende seelische Behinderungen, z.B. nach ICD-10 Kapitel F oder vergleichbaren Klassifikationen) bereitstellen, die zur Bewilligung von Leistungen nach § 35a SGB VIII führen? Bitte stellen Sie die Entwicklung der Fallzahlen pro Diagnosegruppe für die Jahre 2022, 2023 und soweit möglich für 2024 dar.

Antwort der Kreisverwaltung:

„Eine Auswertung ist nicht möglich!“


4. Sozio-demografische Merkmale: Inwieweit liegen dem Kreisausschuss anonymisierte, statistische Daten über sozio-demografische Merkmale der Familien bzw. der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen in den genannten Leistungsbereichen (Teilhabeassistenz SGB IX, heilpädagogische Leistungen, § 35a SGB VIII) vor? Konkret bitten wir um Auskunft, ob und in welchem Umfang statistische Zusammenhänge zu folgenden
Merkmalen ausgewertet werden können:

  • Bezug von Transferleistungen (insb. SGB II/Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld)
  • Migrationshintergrund / Fluchterfahrung (sofern datenschutzkonform erfasst und auswertbar)
  • Familiensituation (z.B. Anteil Alleinerziehender, sofern erfasst)
  • Gibt es erkennbare Häufungen bei bestimmten Gruppen, die überproportional von den Kostensteigerungen betroffen sind

Antwort der Kreisverwaltung:

„Eine Auswertung ist nicht möglich!“


5. Entwicklung der Fallkosten und Stundenkontingente: Wie haben sich die durchschnittlichen Fallkosten und die durchschnittlich bewilligten Stundenkontingente pro Fall in den Bereichen Teilhabeassistenz (SGB IX), heilpädagogische Leistungen (insb. Kita Einzelintegration) und Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII in den Jahren 2022, 2023 und soweit möglich 2024 entwickelt?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Die Entwicklung der Fallzahlen sowie der Kosten je Leistungsberechtigtem differenziert nach SGB VIII und SGB IX sowie nach Schulform und sind als Anlage beigefügt. Im KiTa-Bereich resultiert die Kostensteigerung auf längeren Betreuungszeiten je Kind bedingt durch massive Verhaltensauffälligkeiten.“


6. Wirksamkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen: Die Vorbemerkungen erwähnen Gegensteuerungsmaßnahmen wie vermehrte Poolingangebote und die systemische Schulbegleitung im Bereich § 35a SGB VIII. Können Sie darlegen, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahmen bisher auf die Fallzahlen und die Kostenentwicklung hatten? Konnten die Steigerungen dadurch nachweislich gedämpft werden?

Antwort der Kreisverwaltung:

Im Schuljahr 2024/2025 wurden erstmals infrastrukturelle Schulbegleitungspools an der Carl-Ulrich-Schule in Weiterstadt und an der Helene-Weber-Schule in Pfungstadt implementiert. Die Evaluation erfolgt am Schuljahresende.

Darüber hinaus werden immer Poollösungen in Einzelfällen geprüft bevor eine individuelle Teilhabeassistenz bewilligt wird. Aufgrund unverändert stark steigender Fallzahlen, vor allem im Bereich der Kinder mit psychischen Behinderungen, wird durch die Implementierung von Poollösungen weiteren Kostensteigerungen entgegengewirkt.


Anlage: Entwicklung Fallzahlen und Kosten je Leistungsberechtigtem


Vorlage: 5865-2025/DaDi

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