Eine transparente und nachvollziehbare Haushaltsführung ist grundlegende Voraussetzung für demokratische Kontrolle. Insbesondere der Vergleich von Plandaten mit den tatsächlichen IST-Ergebnissen über mehrere Jahre hinweg ist für eine sachliche Bewertung und strategische Planung unerlässlich.
Dies gilt umso mehr angesichts der seit Jahren kritischen und nun völlig aus dem Ruder laufenden Finanzlage des Landkreises. Das strukturelle Defizit hat sich in den vergangenen Jahren stark verschärft. Die Haushaltslücken erreichen mittlerweile eine alarmierende Größenordnung. Umso dringlicher ist eine nachvollziehbare und differenzierte Analyse, aus welchen Bereichen diese Fehlbeträge entstehen und wie sich die Ausgaben- und Einnahmenstruktur über die Jahre entwickelt hat.
Unsere Fraktion hat in den vergangenen Monaten mehrfach bei der Verwaltung um die Bereitstellung der IST-Ergebnisse ab dem Haushaltsjahr 2011 in einem maschinell auswertbaren Datenformat gebeten (Excel-Export). Während uns die Haushaltspläne ab 2016 bereits in diesem Format zur Verfügung gestellt wurden, gilt dies für die IST-Ergebnisse bislang nicht. Diese liegen entweder nur als PDF-Jahresabschlüsse vor oder sind in nachfolgenden Haushaltsplänen lediglich in aggregierter Form enthalten – jedoch nicht differenziert auf Produktebene und/oder für rechnergestützte Auswertungen ungeeignet.
Erst nach wiederholter Erinnerung wurde mitgeteilt, dass aus der einfachen Bitte um Datenübermittlung nun eine offizielle Anfrage gemäß § 9 GO gemacht werden solle. Dies erscheint uns angesichts des geringen Verwaltungsaufwands für einen Datenexport aus der eingesetzten Finanzsoftware nicht nachvollziehbar.
Nach unserem Kenntnisstand hat bislang keine zentrale oder systematische Bereitstellung der Haushaltspläne und der jeweiligen IST-Ergebnisse in maschinell auswertbarer Tabellenform für alle Fraktionen oder die Öffentlichkeit stattgefunden. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich auf unsere Initiative hin.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Kreisausschuss:
1. Warum wurden bislang nur Haushaltspläne, nicht aber die IST-Ergebnisse der Haushaltsjahre ab 2016 als Excel-Export zur Verfügung gestellt?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Voraussetzung für einen Excel-Export ist zunächst ein in der Software durch den Anwender ausführbarer Standardbericht. Für die Plandaten ist das der Plan-Ist-Vergleich, der Export basiert dann auf den Plan-Einzelposten, die je Produkt und Sachkonto ausgegeben werden und exportiert werden können. Das kann auf die Ist-Ergebnisse nicht übertragen werden, weil wir hier von über 530.000 Datensätzen sprechen, was vom Volumen her die Exportfunktionalität übersteigt. Einen Standardbericht, der die Ergebnisse je Produkt und Sachkonto (analog der Plandaten) auflistet und zum Export anbietet existiert nicht.“
2. Warum wurden für die Jahre 2011 bis 2015 weder die Haushaltspläne noch die IST-Ergebnisse in dieser Form zur Verfügung gestellt?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Siehe oben. Darüber hinaus dienen schriftliche Anfragen dann nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle, wenn der angefragte Gegenstand Jahre zurückliegt und Zeiträume betrifft, für die der Kreistag dem Kreisausschuss bereits die haushaltsmäßige Entlastung nach § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO erteilt hat.“
3. Warum wird eine einfache, sachlich begründete Anfrage zur Bereitstellung der IST-Ergebnisse nun formal als § 9-Anfrage behandelt, obwohl vergleichbare Daten (die Plan-Ansätze) formlos übermittelt wurden?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dies hätte von Beginn an so erfolgen müssen, um eine gleichgelagerte Information aller Fraktionen sicherzustellen.“
4. Welche Exportfunktionen bestehen in der verwendeten Softwarelösung neben dem Excel-Format?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Es sind keine Alternativen bekannt.“
5. Ist der Kreisausschuss bereit, künftig nach Abschluss eines Haushaltsjahres alle IST-Ergebnisse unaufgefordert in einem maschinell auswertbaren Datenformat (z.B. Excel-Export) allen Fraktionen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen – unabhängig von individueller Nachfrage?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Nein. Der Kreisausschuss erstellt den Jahresabschluss in dem gesetzlich vorgeschriebenen Format.“
6. Ist der Kreisausschuss darüber hinaus bereit, diese Daten künftig auch öffentlich auf der Website des Landkreises bereitzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft eigenständig Analysen durchführen können – im Sinne digitaler Transparenz und bürgernaher Haushaltskontrolle?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Nein.“
Zusätzlich wird um Folgendes gebeten:
- Bereitstellung der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 sowie
- IST-Ergebnisse der Haushaltsjahre 2011 bis zum aktuellsten verfügbaren Jahr
und zwar
- jeweils in demselben Excel-Format, in dem uns die Pläne bisher übermittelt wurden.
- bei den Plandaten jeweils mit dem letztgültigen Stand nach etwaigen Nachträgen bzw. Anpassungsbeschlüssen.
- für jedes Haushaltsjahr zusätzlich mit einer separaten Excel-Datei mit Produktliste und eine mit Kontenliste.
Vorlage: 6050-2025/DaDi