Die Entwicklung der Schulgewalt in Deutschland zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend, der sowohl Bildungsexperten als auch Sicherheitsbehörden alarmiert.
Auf bundesweiter Ebene wurden 2024 insgesamt 94.318 Straftaten an Schulen registriert, wobei 7.243 Fälle als Gewaltkriminalität eingestuft wurden. Unter Einbeziehung der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung erhöht sich die Zahl auf 35.570 Gewaltdelikte – das entspricht 97 Gewaltfällen pro Tag. Besonders alarmierend sind die 743 registrierten Messerangriffe. Siehe: https://www.focus.de/panorama/welt/ueber-94-000-straftaten-an-schulen-im-jahr-2024-743-davon-waren-messerangriff_39e63497-57b1-4e66-bc77-8edec9e456cb.html
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt dabei eine kontinuierliche Steigerung: 2024 wurden knapp 27.000 Gewaltdelikte an Schulen in 14 Bundesländern gemeldet, was einen Anstieg um rund 1.500 Fälle gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Hessen verzeichnete einen der höchsten Anstiege bundesweit, von 1.734 Fällen 2023 auf 2.038 Fälle 2024. Siehe: https://www.deutschlandfunk.de/mehr-gewalt-an-schulen-politik-warnt-vor-verrohung-jugendlicher-100.html
Eine noch dramatischere Entwicklung zeigt sich bei der langfristigen Betrachtung: Zwischen 2015 und 2023 hat sich die Zahl der Gewaltdelikte an hessischen Schulen bereits nahezu verdoppelt – von 888 auf 1.734 Fälle. Siehe: https://afd-fraktion-hessen.de/tatort-schule-gewaltdelikte-seit-2015-fast-verdoppelt/
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Zu wie vielen Vorfällen von Gewalt an Schulen im Landkreis kam es in den Jahren 2014 bis 2024? Unter Gewaltvorfällen verstehen wir Straftaten nach § 185 (Beleidigung), § 211 (Mord), § 212 und § 213 (Totschlag), § 238 (Nachstellung), § 240 (Nötigung), § 241 (Bedrohung) StGB sowie sämtliche Straftaten des dreizehnten (Sexuelle Selbstbestimmung), siebzehnten (Körperverletzung) und zwanzigsten (Raub und Erpressung) Abschnitts des StGB.
Wir bitten hierbei um eine jährliche Aufschlüsselung, und zwar
- nach den betroffenen Schulen,
- nach Deliktart (StGB-Paragraph bzw. PKS-Klassifizierung),
- nach Täter-Opfer-Konstellationen (Schüler gegen Schüler, Schüler gegen Lehrer, Eltern gegen Lehrer) sowie
- nach Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen (deutsch/nicht deutsch im Sinne der PKS).
2. Wie viele Polizeieinsätze an Schulen wurden im Jahr 2024 im Landkreis registriert? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach den betroffenen Schulen.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Beantwortung der beiden Fragen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers, da die erforderlichen Informationen dort nicht vorliegen. Der richtige Ansprechpartner ist das staatliche Schulamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.“
Vorlage: 6146-2025/DaDi
