Das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist im Rahmen der Fachaufsicht für die Kindertagesstätten im Kreisgebiet mitverantwortlich. Gemäß Website des Landkreises Darmstadt-Dieburg begleitet das Jugendamt Teams von Tageseinrichtungen bei der Entwicklung von konzeptionellen Bausteinen und steht zur Beratung bei Konflikten und für Fallbesprechungen zur Verfügung.
Zur Gewährleistung des Kindeswohls in Tageseinrichtungen für Kinder hat der Träger einer Tageseinrichtung nach § 47 SGB VIII i.V.m. § 15 Abs. 3 und 4, § 18 HKJGB bestimmte Meldepflichten. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass möglichst frühzeitig Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Die Meldung erfolgt gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten leisten alltäglich eine hervorragende Arbeit und tragen maßgeblich zur persönlichen Entwicklung unserer Kinder bei. Unabhängig davon kann es jedoch in Einzelfällen auch zu Missständen kommen, die das Kindeswohl beeinträchtigen können.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Wie viele und welche Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg arbeiten nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Der Hessische Bild‑ und Erziehungsplan (BEP) ist gesetzlich verankert im Hessischen Kinder‑ und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Es handelt sich dabei jedoch um keinen gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandard, den Einrichtungen zu erfüllen haben. Vielmehr handelt es sich um eine Orientierung, die Einrichtungen zur pädagogischen Arbeit nutzen und mit der Qualität gefördert und sichergestellt wird. Die Entscheidung der Anwendung des Hessischen Bild‑ und Erziehungsplans obliegt dem Träger einer Kindertageseinrichtung.
Durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg werden aktuell 80 Kindertageseinrichtungen nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan beraten. Zudem lassen sich weitere Kindertageseinrichtungen durch externe Anbieter (LAG freie Kitaträger Hessen) oder eingestellte, qualifizierte Fachkräfte des jeweiligen Trägers nach dem Hessischen Bildungsund Erziehungsplan beraten.“
2. Wie viele und welche Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben eigene sexualpädagogische Konzepte entwickelt? In welcher Weise wurden diese mit dem Jugendamt abgestimmt?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Mit der Novellierung des Achten Sozialgesetzbuches im Jahr 2021 werden die Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Satz 4 dazu verpflichtet, ein individuelles „Gewaltschutz- bzw. Schutzkonzept“ für jede Einrichtung vorzulegen. Dieses beinhaltet unter anderem ein eigenes sexualpädagogisches Konzept.
Das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt, um Träger und Einrichtungen bei der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts zu unterstützen. Zur gesetzten Frist am 31.12.2024 gingen dem Jugendamt die erste Ausführung des Konzeptes von jeder Kindertageseinrichtung zur Ansicht und Überprüfung zu. Im Rahmen der Überprüfung wurde auf die Einbettung der inhaltlichen Themen und die korrekte Ausgestaltung geachtet. Sofern ein Optimierungsbedarf festgestellt wurde, wurden die Träger umfangreich darüber informiert und um Nachbesserung des Konzepts sowie erneute Zusendung gebeten.“
3. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Kindertagesstätten haben Eltern, die eine Sexualerziehung ihrer Kinder innerhalb der Kindertagesbetreuung ablehnen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Eltern haben im Rahmen der Erziehungspartnerschaft grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Sichtweisen und Anliegen gegenüber der Kindertageseinrichtung einzubringen. Die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit, einschließlich der Sexualerziehung, orientiert sich jedoch an den Bildungs- und Erziehungsplänen des Landes Hessen sowie an den gesetzlichen Vorgaben.
Die Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen erfolgt altersgerecht, wertschätzend und in einem ganzheitlichen pädagogischen Zusammenhang. Sie dient der kindlichen Entwicklung, der Förderung von Selbstbewusstsein und dem Schutz vor Grenzverletzungen.
Eltern, die bestimmte Inhalte ablehnen, können das Gespräch mit der Einrichtungsleitung oder den pädagogischen Fachkräften suchen, um ihre Anliegen zu klären. Eine vollständige Abwahl oder ein Ausschluss von Bildungsinhalten, die Teile des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans sind, ist jedoch nicht vorgesehen.“
4. Wie wird gewährleistet, dass die Vermittlung der Sexualpädagogik nicht das elterliche Erziehungsrecht nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) sowie die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Vermittlung sexualpädagogischer Inhalte in Kindertageseinrichtungen erfolgt unter Wahrung des elterlichen Erziehungsrechts gemäß Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz, der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz sowie der Persönlichkeitsrechte der Kinder. Sexualpädagogik in Kindertageseinrichtungen ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit gemäß dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Sie orientiert sich an den Grundprinzipien der Wertschätzung, Freiwilligkeit, Partizipation und kindgerechten Aufklärung. Ziel ist die Förderung einer gesunden emotionalen und sozialen Entwicklung, die Stärkung kindlicher Selbstbestimmung sowie der Schutz vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.
Die pädagogischen Fachkräfte handeln dabei auf Grundlage professioneller Standards und pädagogischer Konzepte, die die individuellen Werte, religiösen Überzeugungen und familiären Erziehungsvorstellungen der Eltern respektieren. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist dabei ein zentraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Regelmäßige Gespräche, Transparenz über Inhalte und Methoden sowie die Einbindung der Eltern in pädagogische Planungen tragen dazu bei, mögliche Konflikte zu vermeiden und gegenseitiges Vertrauen zu fördern.“
5. Gibt oder gab es an Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg sogenannte „Erkundungsräume“, in denen Kinder sich ausziehen und (gegenseitig) „erkunden“ dürfen? Falls ja, seit wann und in welchen Einrichtungen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dem Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die Einrichtung und Nutzung sogenannter „Erkundungsräume“ nicht bekannt.“
6. Werden im Rahmen der Sexualpädagogik an Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg auch Bücher mit bildlichen Darstellungen von Sexualpraktiken – u.a. auch mit Darstellungen gleichgeschlechtlicher Sexualität – verwendet wie z.B. “Von wegen Bienchen und Blümchen! Aufklärung, Gefühle und Körperwissen für Kinder ab 5: Mit Tipps für Eltern und Fachkräfte”? „Lisa und Jan – ein Aufklärungsbuch für Kinder und Eltern“, ab 5 Jahre, „Untenrum – und wie sagst Du“, Leseempfehlung ab 3 Jahre Ggf. bitte angeben in welchen Einrichtungen.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dem Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang in den Kindertageseinrichtungen beschriebene Bücher oder Materialien genutzt werden.
Die Entscheidung über die Art und Umfang von Büchern und Materialen obliegt den Trägern von Kindertageseinrichtungen.“
7. Wird oder wurde in Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit der Kindergartenbox „Entdecken, schauen, fühlen!“ der BZgA gearbeitet? Wenn ja, in welchen Einrichtungen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dem Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Materialien genutzt werden.
Die Entscheidung über den Einsatz von Materialen obliegt den Trägern von Kindertageseinrichtungen.“
8. Sind Fragen der Geschlechteridentität Bestandteil in sexualpädagogischen Konzepten in Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg und falls ja, bei welchen Einrichtungen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Fragen der Geschlechteridentität können Bestandteil sexualpädagogischer Konzepte in Kindertageseinrichtungen sein, soweit sie im Rahmen einer altersangemessenen und kindorientierten Pädagogik thematisiert werden. Die konkrete Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung sowie deren Träger und orientiert sich am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie an den pädagogischen Konzepten der Träger.“
9. Wie viele Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, wurden in Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den letzten fünf Jahren gemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung und Art:
- Aufsichtspflichtverletzungen
- schwere Unfälle mit Personenschäden oder Todesfolge (u.a. auch Vergiftungen, Verbrennungen)
- Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten durch Mitarbeiter gegenüber Kindern
- Sexuelle Gewalt und entwürdigende Handlungen durch Mitarbeiter gegenüber Kindern
- Suchtprobleme von Mitarbeitern
- Gravierende selbstgefährdende Handlungen von Kindern
- Sexuelle Gewalt unter Kindern
- Körperverletzungen unter Kindern
- Feuer
- Verdacht auf Straftaten von in der Tageseinrichtung beschäftigten und tätigen Personen sowie bekannt gewordene Ermittlungsverfahren
- Eintragungen in Führungszeugnisse über Straftaten nach § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bei in der Tageseinrichtung beschäftigten und tätigen Personen
Antwort der Kreisverwaltung:
„Gefährdungen der zu betreuenden Kinder und Fehlverhalten durch Mitarbeiter*innen
2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 68 39 26 4 Gefährdungen und Schädigungen unter zu betreuenden Kindern
2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 124 133 205 46 Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine näheren Angaben zu den beim Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingegangenen Meldungen gemacht werden.“
10. Wie viele Verdachtsmeldungen auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII sind durch Kindertagesstätten in den letzten fünf Jahren gegenüber dem Jugendamt erfolgt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Kommunen.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg arbeitet in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt zusammen.
Im Jahr 2024 sind 145 Beratungen nach §8a SGB VIII durch eine insofern erfahrene Fachkraft bei der Institution erfolgt. Weitere valide Daten sind nicht vorhanden.“
Vorlage: 6222-2025/DaDi
