Die Antworten des Kreisausschusses (Vorlagen 6050-2025/DaDi und 6145-2025/DaDi) auf unsere Bitten um Bereitstellung von IST-Ergebnissen werfen neue Fragen auf und offenbaren erhebliche Widersprüche.
Zunächst wurde die Bereitstellung der Daten als technisch unmöglich dargestellt (zu hohes Datenvolumen, fehlender Standardbericht). Erst auf unsere zweite, detaillierte Nachfrage hin wurde eingeräumt, dass in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister sehr wohl ein Bericht generiert werden konnte, der die IST-Werte je Produkt und Sachkonto summiert. Damit wurde die technische Argumentation der ersten Antwort (Vorlage 6050) faktisch widerlegt.
Es gehört zur Kernaufgabe jeder professionellen Finanzsoftware (hier SAP), Einzelbuchungen zu Salden auf Sachkonten und Kostenträgern zu verdichten. Die ursprüngliche Behauptung, es gäbe keine Möglichkeit, diese Summen auszuwerfen, war von Anfang an fachlich nicht nachvollziehbar. Dass nun für die Jahre 2021 bis 2024 Daten geliefert wurden, begrüßen wir. Dennoch hält der Kreisausschuss an der Verweigerung der Daten für die Jahre 2011 bis 2020 fest. Die Begründung, den Jahren sei bereits die Entlastung erteilt worden, ist in diesem Kontext sachfremd:
- Unsere Anfragen zielen auf eine Zeitreihenanalyse zur Ergründung des strukturellen Defizits ab. Die derzeitige „äußerst kritische“ Finanzlage ist das Ergebnis langfristiger Entwicklungen. Strukturelle Fehlentwicklungen lassen sich nur valide erkennen, wenn man Zeiträume von 10 Jahren oder mehr betrachtet. Auch zur Bewertung von Prognosen bzw. neuen Haushaltsplänen ist es erforderlich die strukturellen Treiber genau zu erfassen.
- Die erteilte haushaltsmäßige Entlastung (§ 52 HKO) bedeutet juristisch keinesfalls, dass die zugrundeliegenden Daten für historische Analysen irrelevant, geheim oder der Öffentlichkeit zu entziehen sind. Transparenz verjährt nicht.
Nachdem das technische Hindernis nun beseitigt ist, erscheint die Weigerung, auch die älteren Daten bereitzustellen, als rein politischer Unwille.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Wie hoch war der Aufwand zur Einrichtung des neuen Berichts, der der die ursprünglichen Planwerte und die IST-Werte je Produkt und Sachkonto als Summenwerte darstellt? Bitte aufschlüsseln nach personellem Aufwand sowie Kosten vom Dienstleister usw.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dienstleister 232,05 Euro.“
2. Wie hoch ist der exakte zeitliche und personelle Arbeitsaufwand (in Minuten/Stunden), um diesen neuen Bericht für ein einzelnes zurückliegendes Haushaltsjahr auszuführen und als Excel-Datei zu exportieren?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Ca. 15 Minuten.“
3. Sollte dieser Aufwand – wie bei automatisierten SAP-Reports üblich – lediglich wenige Mausklicks oder Minuten betragen: Welches verhältnismäßige Argument rechtfertigt es dann noch, dem Kreistag und der Öffentlichkeit Daten vorzuenthalten, die für das Verständnis der langfristigen Defizit-Entwicklung essenziell sind?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Geforderte Listen sind beigefügt, insofern erübrigt sich die Frage.“
4. Wie erklärt der Kreisausschuss die Falschaussage in Vorlage 6050, wonach ein Export technisch nicht möglich sei („übersteigt Exportfunktionalität“, „existiert nicht“), obwohl dies offensichtlich eine Frage der Konfiguration und nicht der Machbarkeit war? Warum wurde nicht bereits vor der ersten Antwort der Dienstleister konsultiert?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Rückmeldung des Dienstleisters lag zur fristgemäßen Beantwortung der Anfrage noch nicht vor.“
5. Auf welche konkrete Rechtsvorschrift stützt sich die Auffassung, dass erteilte Entlastungen einer administrativen Datenbereitstellung für Analyzwecke entgegenstehen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Geforderte Listen sind beigefügt, insofern erübrigt sich die Frage.“
6. Ist der Kreisausschuss nunmehr bereit, die technisch machbare Transparenz herzustellen und die IST-Ergebnisse (Produkt/Sachkonto) auch für die Jahre 2011 bis 2020 im gleichen Format wie die bereits gelieferten Daten (2021–2024) nachzureichen? Falls nein, bitten wir um eine Begründung, die über den bloßen Verweis auf die Entlastung hinausgeht.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Ja, siehe Anlage.“
Anlage:
Vorlage: 6312-2026/DaDi
