Anfrage: Auswirkungen der 5. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus auf Patienten in den Kreiskliniken

Am 18. März 2020 trat die, von der Hessischen Landesregierung erlassene, Fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft. In Erwartung einer hohen Anzahl an Covid-19 Erkrankten, die stationär und/oder auf Intensivstationen behandelt werden müssen, wurde in Krankenhäusern, die in den Hessischen Krankenhausplan nach § 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der aktuellen Fassung aufgenommen sind, oder […]

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