Antrag einer Resolution: Keine Impfpflicht im Land Hessen

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag stellt fest, dass die Einführung einer allgemeinen wie auch einer einrichtungsbezogenen oder altersabhängigen Impfpflicht in Zusammenhang mit Covid-19 entsprechend des heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes nicht zielführend ist und diese daher nicht umgesetzt werden darf.

2. Der Kreistag spricht sich folglich in aller Deutlichkeit zur Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfplicht in Zusammenhang mit Covid-19 aus.


Begründung:

Der Einführung jeglicher Impfpflichten in Zusammenhang mit Covid-19 ist aus den folgenden Gründen entschieden entgegenzutreten:

Fundierte Aussagen über eventuelle gesundheitliche Langzeitfolgen der Corona-Impfstoffe können aufgrund der relativ kurzen Entwicklungs- und Gebrauchsphase dieser Impfstoffe und der dementsprechend mangelhaften einschlägigen Studienlage derzeit noch nicht getroffen werden. Mit Blick hierauf stellt sich die Einführung einer Corona-Impfpflicht als faktischer Zwang gegenüber dem Bürger zur Inkaufnahme einer derzeit nicht vollumfänglich absehbaren, jedoch möglicherweise erheblichen Gesundheitsgefahr dar.

Abgesehen hiervon ist die Inkraftsetzung einer allgemeinen wie einrichtungsbezogenen oder altersabhängigen Impfpflicht auch aus folgenden Gründen als unstatthaft anzusehen: Entgegen den Anforderungen, welche üblicherweise an die Ingebrauchnahme eines wirksamen Impfstoffs zu stellen sind, wird eine Übertragung des Corona-Virus durch geimpfte auf ungeimpfte oder ebenfalls geimpfte Personen mittels der derzeit gebräuchlichen Corona-Impfstoffe nicht unterbunden und eine dauerhafte Immunität geimpfter Personen durch diese Impfstoffe nicht erreicht.

Hinzu kommt, dass eine allgemeine Impfplicht nicht mehr geboten sein kann, wenn – was mit dem derzeitigen Bevölkerungsanteil von vollständig geimpften Personen in Höhe von 75,4 % (Stand 28.02.22, Impfdashboard RKI) der Fall ist – die zum Zweck der Herstellung einer Herdenimmunität ursprünglich als erforderlich angesehene Durchimpfungsquote von 60–70 % bereits im Wege freiwilliger Impfangebote erreicht ist; die Angabe der ursprünglich als erforderlich angesehenen Durchimpfungsquote von offizieller Seite stets erhöht wird; das Ziel der Herdenimmunität aber tatsächlich auch mit einer 100 % Impfquote nicht erreicht werden könnte, da mit den derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffen eine sterile Immunität und somit auch eine Herdenimmunität ohnehin nicht bewirkt werden kann.

Stellte sich die Inkraftsetzung einer Corona-Impfpflicht nicht schon in Anbetracht der aufgezeigten Aspekte als unbillig dar, so bliebe weiterhin zu konstatieren, dass Detailfragen der praktischen Umsetzung der Impfpflicht nach wie vor ungeklärt sind.


Beschluss des Kreistags am 04.04.2022: abgelehnt

Für die Beschlussvorlage haben gestimmt: AfD

Dagegen haben gestimmt: SPD, CDU, Grüne (bis auf 2 Enthaltungen), FDP, FW/UWG

Enthaltungen: DLKI, fraktionslose, sowie 2 Enthaltungen von den Grünen


Vorlage: 1175-2022/DaDi

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