Wir beziehen uns auf die Verwaltungsvorlage 4974-2024/Da-Di, die ursprünglich als Beschlussvorlage für die abgesagte Kreistagssitzung am 04. November 2024 eingebracht wurde.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Wie viele Personen sind derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?
Antwort der Kreisverwaltung:
„3584 Personen sind in unseren Unterkünften untergebracht, davon 1735 im laufenden Asylverfahren oder geduldet.“
2. Wie viele der unter Frage 1 erfragten Personen gehen einer Beschäftigung mit regelmäßigem Einkommen nach?
Antwort der Kreisverwaltung:
„262 Personen zahlen Nutzungsentgelt auf Grund von Erwerbseinkommen der Bedarfsgemeinschaft davon 172 im laufenden Asylverfahren oder geduldet. Weitere 251 Personen im laufenden Asylverfahren oder geduldet erzielen Erwerbseinkommen, dass jedoch nicht ausreichend ist um den Bedarf der BG zu decken und zusätzlich NE zu zahlen.“
3. Wie viele der unter Frage 2 erfragten Personen beziehen ein Einkommen über den jeweiligen Regelbedarfen und fallen deshalb nicht unter die Gebührenerhöhung?
Antwort der Kreisverwaltung:
„192 (108*) der Selbstzahler zahlen den Höchstsatz von 410€, 70 (64*) zahlen einen geringeren Satz gem. § 4 Abs. 1 Unterbringungsgebührensatzung.
*im laufenden Asylverfahren oder geduldet“
Vorlage: 5182-2024/DaDi