Anfrage: Parteilogo AfD

Am 03. Februar 2025 wurde von der AfD-Fraktion ein Parteilogo im Fraktionsgeschäftszimmer angebracht. Nur zwei Tage später wurde die AfD-Fraktion schriftlich und unter Androhung von Fristen und Verfügungen dazu „aufgefordert“, das Logo zu entfernen. Zu keinem Zeitpunkt sah sich der Kreisausschuss, als Absender der Schreiben, bemüßigt, den einfachen Weg eines Anrufes oder Ansprechens der Fraktionsmitglieder in den in dieser Woche stattfindenden Fachausschusssitzungen zu gehen.

Vielmehr wurde u.a. der Fraktionsvorsitzenden sogar ein mit „Durch Einwurf“ deklariertes Schreiben des Kreisausschusses in den Briefkasten der privaten Wohnanschrift geworfen (keine reguläre Postzustellung!). Diese befindet sich 16 km vom Kreishaus in Darmstadt entfernt.

Der Kreisausschuss begründet das Vorgehen wie folgt: „Aus Art. 3, 20 und 21 Grundgesetz ergibt sich nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ein Neutralitätsgebot der Öffentlichen Verwaltung. Hierbei ist auf die Sicht eines objektiven Dritten abzustellen. Für diesen kann das von Ihnen angebrachte AfD-Logo den Eindruck einer parteipolitisch geprägten Kreisverwaltung erzeugen (…)“

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

1. Aus welchen nachvollziehbaren Gründen wurde die AfD-Fraktion nicht von der Kreisverwaltung/dem Kreisausschuss einfach angesprochen?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Der Kreisausschuss wurde als Vermieter und Bereitsteller des Fraktionsgeschäftszimmers nicht um Erlaubnis gebeten, bevor die Fraktion das Kreishaus „verschönert“ hat, wie es in sozialen Medien nachlesbar war. Der Fraktionsgeschäftsführung wurde dies schriftlich am 5.2.2025 mitgeteilt und die Fraktion zur Beseitigung aufgefordert. Der Brief wurde im Rahmen einer Gremiensitzung der Fraktionsvorsitzenden durch Auslage am Sitzungsplatz übergeben und von ihr auch gelesen. Die Fraktionsgeschäftsführung hätte bei Einsicht am gleichen Tag das Logo von der Fensterbank entfernen können und die zur Rechtswahrung angekündigte Verfügung vom 7.2.2025 vermeiden können.“


2. Wie viele Arbeitsstunden wurden für diesen „Verwaltungsakt“, inklusive der Fahrt zur Wohnanschrift der Fraktionsvorsitzenden, aufgewendet?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Zur Beseitigung des von der Fraktion geschaffenen rechtswidrigen Zustands mussten in Summe ca. sechs Arbeitsstunden aufgewendet werden.“


3. Wie hoch waren die damit verbundenen Kosten für den Steuerzahler?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Die Fraktion hat durch die Schaffung des unzulässigen Zustands der Mietsache dem Kreisausschuss Personalkosten in Höhe von ca. 300 EUR zu dessen Beseitigung verursacht.“


4. Wie verträgt sich das vom Kreisausschuss proklamierte „Neutralitätsgebot der Öffentlichen Verwaltung mit der Abstellung auf die Sicht eines objektiven Dritten“ mit den Ereignissen beim erstmaligen Einzug der AfD in den Kreistag Darmstadt-Dieburg im Jahr 2016, als mit offenkundiger Erlaubnis der Verwaltung/des Kreisausschusses offen im Kreistagssitzungssaal gegen die AfD demonstriert werden durfte?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Der Kreisausschuss verweist den Fragesteller zunächst auf die Rechtslage, wonach unstrittig ist, dass das Hausrecht zu Sitzungen des Kreistags durch den Kreistag verwaltet wird. Eine Erlaubnis des Kreisausschusses war und ist nicht erforderlich.

Die Demonstration wird vom grundgesetzlich verbrieften Recht auf Demonstrationsfreiheit (Artikel 8 GG) gedeckt, war und musste nicht angemeldet sein und wurde nach Aufforderung durch den die Sitzungsleitung noch innehabenden Landrat beendet.

Weder der Kreisausschuss noch der Landrat haben diese Demonstration initiiert, eine wie von der Fraktion suggerierte Verletzung der Neutralität lag zu keiner Zeit vor.

Der Vorwurf wird zurückgewiesen.“


5. Durch eine Anfrage der AfD-Fraktion im September 2019 wurde bekannt, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Aktivistengruppe namens „Bunt ohne Braun“, die offen gegen die AfD mobilisiert, finanziell unterstützt.

  • Wie verträgt sich das Neutralitätsgebot mit der finanziellen Unterstützung einer Gruppierung durch die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, die offen gegen eine demokratisch gewählte, im Kreistag Darmstadt-Dieburg vertretene Partei vorgeht?
  • Wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg an „Bunt ohne Braun“?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Der Kreisausschuss widerspricht der Darstellung, dass dies durch eine Anfrage der AfD-Fraktion bekannt wurde.

Richtig ist, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg durch einstimmigen Beschluss des Kreistages am 24.9.2012 mit „zur Bildung eines ‚Bündnisses gegen Rechtsextremismus‘ auf der Ebene des Landkreises, getragen von Bürgerinnen und Bürgern, kreisangehörigen Gruppen und Organisationen in regionaler Kooperation mit Netzwerken in den benachbarten Kreisen, der Stadt Darmstadt und der agah (AG der Ausländerbeiräte in Hessen)“ aufgerufen hat.

Hieraus hat sich am 8.5.2014 der Verein „Bunt ohne Braun“ gegründet. Diesem ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg beigetreten und entrichtet dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60,00 EUR.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen alle, die deren Beseitigung anstreben, ein.

Der Feststellung, dass die zum 11. Kreistag durchgeführte Wahl allen demokratischen Grundsätzen genügt hat, stimmt der Kreisausschuss zu und weist darauf hin, dass die Partei der AfD als in Teilen gesichert rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich bezeichnet werden darf. Ein Verweis auf das Neutralitätsgebot findet dort seine Grenzen, wo die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfolgt wird.

Der oben angefragte Sachverhalt wird vom Kreisausschuss als mit dem Neutralitätsgebot vereinbar eingeschätzt.“


Vorlage: 5588-2025/DaDi

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