Die Einschulungsuntersuchungen für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden sollen, wurden im Jahr 2025 ganz oder teilweise nicht mehr dezentral in den jeweiligen Grundschulen durchgeführt.
Betroffen ist hierbei beispielsweise die Marienschule in Dieburg: Die Kinder mussten von ihren Eltern zum Gesundheitsamt nach Darmstadt gefahren werden. Den Familien wurde diesbezüglich lediglich mitgeteilt, dass diese Änderung auf einer „neuen Verordnung“ beruhe. In den Vorjahren wurden die Untersuchungen noch in der Grundschule selbst durchgeführt.
Die neue Vorgehensweise ist für die betroffenen Familien äußerst nachteilhaft. Die Anreise nach Darmstadt ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Da die Termine tagsüber liegen, sind teils Freistellungen bzw. Urlaubstage der berufstätigen Eltern erforderlich, nur um den Termin wahrnehmen zu können.
Zudem wird die Umwelt unnötig belastet: Anstatt dass wenige Amtsärzte, wie bisher üblich, die Schulen anfahren, werden nun hunderte Einzelfahrten von Familien aus dem Landkreis in die Stadt Darmstadt provoziert.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sich die Entscheidung bzw. Verordnung, die Einschulungsuntersuchungen nicht mehr in den Grundschulen vor Ort, sondern zentral im Gesundheitsamt durchzuführen? Bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung und des Datums der Neuregelung.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Aussage, dass den Schulen kommuniziert wurde, die Entscheidung die ESU zukünftig im GA durchzuführen, beruhe auf einer neuen Verordnung ist falsch. Richtig ist, dass die medizinisch fachlichen Vorgaben des landesweit einheitlichen Untersuchungsverfahrens und die Vorteile einer verbesserten umfassend möglichen Untersuchung im Gesundheitsamt als Begründung angeführt wurden. Inhaltlich sind hier vor allem die Anforderungen an eine standardisierte Untersuchungsumgebung, die für einheitliche Bewertung der Schulfähigkeit und die etwaige Identifizierung von Unterstützungsbedarfen und für die valide Datenerhebung für die verpflichtende hessische Landesstatistik entscheidungsrelevant. Darüber hinaus macht beispielsweise die hessische Hygieneverordnung eine Verlagerung der Untersuchung ins Gesundheitsamt nötig.“
2. Aus welchen fachlichen, personellen oder organisatorischen Gründen wurde diese Änderung vollzogen, und wer hat diese Änderung veranlasst?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Änderung wurden seitens der Amtsleitung gemeinsam mit der ärztlichen Leitung des Fachbereiches Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst entschieden.
Fachliche Gründe: standardisierte Untersuchung (siehe Antwort 1), Vorhandensein von Fachexpertise im Gesundheitsamt, welche bei Bedarf sofort zwecks Beratung involviert werden kann (Kinder- und Jugendpsychiater, Logopädin, Möglichkeit zur Impfberatung und Impfung, Kinderschutzbeauftragte Ärztin).
Organisatorische und personelle Gründe: Durch die Untersuchung im Gesundheitsamt kann gewährleistet werden, dass auch bei personellen Engpässen alle Kinder eines Jahrgangs gesehen werden und Ihre Sorgeberechtigten bezüglich der Gesundheit Ihrer Kinder beraten werden können. Dieses ist gelebte Chancengleichheit.“
3. Betrifft diese Neuregelung ausnahmslos alle Grundschulen im Landkreis DarmstadtDieburg, oder gibt es abweichende Regelungen für einzelne Schulen oder Gemeinden? Falls es Ausnahmen gibt: Für welche Schulen gelten diese und wie werden sie begründet?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Es betrifft alle Schulen in unserem Zuständigkeitsgebiet. Im Zuständigkeitsgebiet unseres GAs gelten keine Ausnahmen für einzelne Schulen oder Gemeinden.“
4. Ist geplant, diese neue Regelung dauerhaft beizubehalten, oder handelt es sich um eine temporäre Maßnahme?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme.“
5. Wie viele Kinder wurden bzw. werden für den genannten Einschulungszeitraum zu Untersuchungen eingeladen? Bitte aufschlüsseln nach Städten/Gemeinden des Landkreises.
Antwort der Kreisverwaltung:
Insgesamt wurden 4.417 Kinder eingeladen.
Gemeindeaufschlüsselung: Anzahl Kinder Alsbach-Hähnlein 97 Babenhausen 196 Bickenbach 58 Dieburg 150 Eppertshausen 58 Erzhausen 74 Fischbachtal 27 Griesheim 265 Groß-Bieberau 36 Groß-Umstadt 147 Groß-Zimmern 145 Klein-Umstadt 32 Klein-Zimmern 21 Messel 40 Modautal 50 Mühltal 138 Münster 173 Ober-Ramstadt 143 Otzberg 51 Pfungstadt 227 Pfungstadt Hahn 31 Reinheim 152 Roßdorf 138 Schaafheim 84 Seeheim-Jugenheim 123 Weiterstadt 267
6. Wurde im Vorfeld geprüft, welche zusätzlichen Belastungen (z.B. Zeitaufwand, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Umweltbelastung) durch diese Maßnahme v.a. bei den Familien entstehen – und wie bewertet der Kreisausschuss das Verhältnis dieser Belastungen zu den potenziellen Einsparungen in der Verwaltung?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Obwohl die in Antwort 1 angeführten Gründe eine weitere abwägende Prüfung obsolet machen, wurde die Mehrbelastung für Familien und Umwelt bewertet und entschieden, dass die im Leben eines Schulkindes einmalige Anreise nach Darmstadt für Familien und Umwelt zumutbar sind. Für die Verwaltung ergeben sich durch die Neuorganisation deutliche Einsparungen bei Personalressourcen und Fahrtkosten.“
Vorlage: 6313-2026/DaDi
