Im Zuge der andauernden Klimadebatte rücken zunehmend auch Dienstreisen der gewählten Volksvertreter in den Fokus. Anmerkung der Kreisverwaltung: „Gemäß § 27 HGO haben die von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages u. a. Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen entstandenen Fahrtkosten, diese entstehen regelhaft zwischen Wohnort und Ort der Sitzung. Der […]
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