Die enorme Zahl an tragischen Badetoten in diesem und den vergangenen Jahren ist alarmierend. Nach Angaben der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) sind im Jahr 2025 bundesweit 393 Menschen ertrunken. Besonders besorgniserregend ist die abnehmende Schwimmfähigkeit bei Kindern. Laut DLRG konnten 2022 bundesweit rund 20 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren nicht schwimmen – ein eklatanter Anstieg im Vergleich zum Jahr 2017, in dem dieser Wert noch bei zehn Prozent lag. Die DLRG schätzt zudem, dass 58 Prozent der Kinder am Ende der Grundschulzeit keine sicheren Schwimmer sind (Quelle: Warum viele Kinder im Landkreis nicht schwimmen können, Darmstädter Echo vom 23.06.2026, https://www.echo-online.de/lokales/kreis-darmstadt-dieburg/landkreis-darmstadt-dieburg/viele-kinder-koennennicht-schwimmen-woran-es-im-kreis-hakt-5746598).
Die Nachfrage nach Schwimmkursen übersteigt das Angebot im Landkreis massiv. Experten berichten von unhaltbaren Zuständen: „Jedem Kind, das einen Kurs besucht, stünde derzeit etwa das Sechs- bis Neunfache an wartenden Kindern gegenüber“ (Quelle: Schwimmkurs-Nachfrage übersteigt Angebot im Landkreis, Darmstädter Echo vom 09.05.2025, https://www.echo-online.de/lokales/kreis-darmstadt-dieburg/landkreis-darmstadt-dieburg/schwimmkurs-nachfrageuebersteigt-angebot-im-landkreis-4594591).
Gleichzeitig räumen Schulamt und DLRG ein, dass Schulen mangels Fachlehrkräften teilweise auf regulären Schwimmunterricht verzichten müssen und durch lange Anfahrtswege die wertvolle Wasserzeit für die Kinder drastisch beschnitten wird.
Im krassen Widerspruch zu dieser dramatischen Realität und den Warnungen der Schwimmschulen und Vereine zeichnet die Kreisverwaltung ein rosarotes Bild. Laut Kreissprecher seien dem Landkreis derzeit „keine Engpässe bei den Schwimmkapazitäten für den Schulunterricht bekannt“ (siehe den oben bereits erwähnten Echo Artikel vom 23.06.2026).
Auch im Hinblick auf knapper werdende Haushaltsmittel bedarf es der dringenden Klärung, ob bei der grundlegenden und überlebenswichtigen Aufgabe der Schwimmausbildung unserer Kinder an der falschen Stelle gespart wird.
Vor diesem Hintergrund und zur Klärung der tatsächlichen Versorgungslage der Schülerinnen und Schüler im Landkreis, stellt die AfD-Fraktion die folgenden Fragen:
1. In welchen Jahrgangsstufen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises ist der Schwimmunterricht im Lehrplan vorgesehen, und wie gestaltet sich hier das reguläre Angebot (z.B. wöchentlich, vierzehntägig oder blockweise)?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Diese Informationen können beim staatlichen Schulamt erfragt werden.“
2. Welcher prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Jahrgangsstufen erhält tatsächlich den vorgesehenen Schulschwimmunterricht?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Diese Informationen können beim staatlichen Schulamt erfragt werden.“
3. Wie bewertet der Kreisausschuss den eklatanten Widerspruch zwischen der Aussage der Verwaltung (es seien keine Engpässe bekannt) und der Angabe des Schulamts, dass Schulen mangels Fachlehrkräften teilweise auf regulären Schwimmunterricht verzichten müssen, sowie dem Umstand, dass die Wasserzeiten oft durch lange Anfahrtswege beschnitten werden?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Der Kreisausschuss sieht hier keinen Widerspruch. Der Landkreis erfüllt die Anforderungen ausreichend Kapazitäten für Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen. Dies gelingt dem Landkreis. Sollten nicht ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, liegt dies in der Zuständigkeit des Landes Hessen und damit des Staatlichen Schulamts.“
4. In welchem Umfang fielen in den Schuljahren 2022/2023 bis 2025/2026 regulär angesetzte Schulschwimmstunden aus (bitte, nach Schuljahr aufgeschlüsselt, die Ausfallquoten und Hauptgründe angeben, wie z.B. Personalmangel, geschlossene Bäder etc.)?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Diese Frage kann durch uns nicht ausgewertet werden – insbesondere da wir keinen Überblick über die Gesamtheit des Schwimmunterrichts haben (Selbstfahrer, Läufer usw.). Auf die von uns organisierte Beförderung bezogen, werden sporadisch Schließungen für einzelne Tage von Kommunen gemeldet, zum Beispiel aufgrund örtlicher Veranstaltungen, wie Kerb und ähnliches. Bei rechtzeitiger Meldung, bemühen wir uns, ein anderes Bad als Ausweichlösung zu finden, was sich durch die enge Belegung sehr schwierig gestaltet.“
5. Welche Schwimmbäder stehen der Kreisverwaltung vertraglich oder auf Anfrage für das Schulschwimmen zur Verfügung?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Für das Schulschwimmen zur Verfügung stehen: Schwimmbad Griesheim, Schwimmbad Weiterstadt, Schwimmbad Groß-Zimmern, Basinusbad Bensheim, Bessunger Schwimmbad, Wassersportverein Dieburg; zusätzlich im Sommer die Nutzung der Freibäder in den einzelnen Gemeinden. Die Nutzung der Freibäder wird komplett selbst durch die Schulen organisiert.“
6. Wie viel Zeit raubt die Logistik: Welches Schwimmbad (ggf. mehrere) wird jeweils von den Schulen genutzt und wie lang ist jeweils die Anfahrtszeit zwischen dieser Schule und dem Schwimmbad und welche Wasserzeit steht tatsächlich pro Kind und Schwimmstunde im Durchschnitt zur Verfügung? Bitte pro Schule aufschlüsseln nach Schwimmbad, Anfahrtszeit sowie Wasserzeit pro Kind und Schwimmstunde.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die durchschnittliche Fahrtdauer zu den oben genannten Hallenbädern beträgt ca. 17 Minuten Fahrzeit einfache Strecke. Die Maximalfahrtdauer einzelner weniger Schulen beläuft sich auf ca. 25 Minuten Fahrzeit einfache Strecke.“
7. Liegen dem Kreis oder dem zuständigen Schulamt statistische Erhebungen (oder Schätzungen) darüber vor:
a) wie viele bzw. welcher Anteil der Schüler das Schulschwimmen erfolgreich mit einem Schwimmabzeichen (aufgeteilt in „Seepferdchen“ und „Bronze/Freischwimmer“) abschließt?
b) wie viele Kinder sich dem Schwimmunterricht verweigern bzw. von der Teilnahme befreit werden, und aus welchen Gründen (gesundheitlich, sportlich, kulturell/religiös) dies geschieht? Wenn möglich, bitte für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 aufschlüsseln.
Antwort der Kreisverwaltung:
„Dem Schulträger liegen zu beiden Fragen keine Informationen vor.“
8. Welche finanziellen Mittel wurden jeweils in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 für das Schulschwimmen (inklusive der Kosten für die Schülerbeförderung zu den Bädern) bereitgestellt? Gibt es Planungen, hier mehr Mittel zu investieren, um Transportwege zu optimieren und ausreichende Wasserzeiten sicherzustellen?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Kosten für die Beförderung zum Schwimmunterricht:
2022: rund 265.500,- €
2023: rund 363.000,- €
2024: rund 332.000,- €
2025: rund 413.500,- €
2026 (bisher): rund 266.500,- €Die Kosten für Eintritt bzw. Anmietung von Schwimmbahnen in den Bädern belaufen sich in folgenden Haushaltsjahren auf:
2022: 400.190 Euro
2023: 526.910 Euro
2024: 544.040 Euro
2025: 497.620 Euro
2026: bisher 311.040 Euro – Da das Jahr 2026 noch nicht abgeschlossen ist, liegen hier noch keine abschließenden Zahlen vor.Mit den jeweiligen Schwimmbadnutzern wurden alle verfügbaren Zeiten abgestimmt, um den Schulen die gewünschten Zeiten für den Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen.“
Vorlage: 0242-2026/DaDi
