Anfrage: Bauliche Mängel und potenzieller Sanierungsbedarf an der Otzbergschule

Der AfD-Fraktion wurde bekannt, dass es Ende Februar 2026 in einem Klassenraum der Otzbergschule zu einem alarmierenden Vorfall kam: Während der unterrichtsfreien Zeit ist ein offenbar vollständig durchnässtes Deckenmodul herabgestürzt und in mehrere Teile zerbrochen. Da sich die Absturzstelle direkt über den Tischen der Schüler befindet, ist es reinem Zufall zu verdanken, dass keine Kinder verletzt wurden.

Besonders skandalös an diesem Vorgang: Der zugrundeliegender Wasserschaden im Bereich der Raumdecke soll bereits seit rund sechs Jahren (!) bekannt gewesen und vonseiten der Schule regelmäßig gemeldet worden sein. Bis auf notdürftige Reparaturversuche, die nur kurzfristige Besserung brachten, wurde der Träger jedoch nicht nachhaltig aktiv.

In der Beantwortung unserer Anfrage zum Sanierungsbedarf an Schulen für die Sitzung im Februar (Vorlage: 6311-2026/DaDi) wurde für die Otzbergschule für den Zeitraum bis 2029 zudem ein Investitionsbedarf von 0 Euro ausgewiesen.

Vor dem Hintergrund des Schutzauftrags gegenüber den Schutzbefohlenen sowie zur Klärung dieses unfassbaren Verwaltungsversagens, stellt die AfD-Fraktion die folgenden Fragen:

1. Welche konkreten baulichen Schäden wurden am Dach bzw. der Zimmerdecke des betroffenen Klassenraums der Otzbergschule festgestellt, und durch wen (z.B. Gutachter, Fachhandwerker, Kreisbauamt) erfolgte diese Feststellung?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Morgens wurde vor dem Unterricht durch eine Klassenlehrerin festgestellt, dass in einem Raum eine OWA-Deckenplatte (62,5 cm * 62,5 cm, Gewicht ca. 500g) durchnässt und heruntergefallen war. Zum Zeitpunkt der Leckage waren somit keine Personen anwesend, es bestand keine Verletzungsgefahr. Der von ihr informierte Hausmeister dichtete das Dach provisorisch ab, wischte ca. 3 Liter eingedrungenes Wasser auf und legte eine neue Deckenplatte ein. Die Dachhaut wurde durch einen Dachdecker kurz darauf dauerhaft repariert. Von einem Dachdecker werden die Dächer der Otzbergschule einmal im Jahr inspiziert. Nach seiner Aussage gibt es keine gravierenden dauerhaften Mängel.“


2. Wie rechtfertigt der Kreisausschuss den Umstand, dass ein potenziell gefährlicher baulicher Mangel über einen Zeitraum von mutmaßlich sechs Jahren trotz regelmäßiger Meldungen seitens der Schule derart verschleppt wurde, bis es schließlich zum Einsturz der Decke kam?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Es gibt keinen potenziell gefährlichen baulichen Mangel an der Otzbergschule, siehe Antwort 1. Verschleppt wurde also auch nichts. Es gab in den vergangenen 6 Jahren 3 Leckagen an unterschiedlichen Stellen des Daches. Diese wurden jeweils umgehend beseitigt. Diese Stellen sind aber alle wieder trocken, zurück blieben lediglich Wasserflecken. Baulich stellen diese aber keine Gefahr da. Es handelt sich also nicht um frische Feuchtigkeit oder gar Schimmel, das hat auch die Schulleitung bestätigt. Der Hausmeister dort schaut nach starkem oder tagelangem Regen immer im Gebäude nach dem Rechten, um Wasserflecken oder Nässe sofort zu entdecken. Es handelte sich nicht um einen Deckeneinsturz, sondern um eine Deckenplatte, die sich gelöst hatte, weil an einer Stelle des Daches Wasser eingedrungen war. Der Schaden ist behoben, es besteht keine Gefahr mehr.“


3. Da die permanente Feuchtigkeit offensichtlich seit Jahren bestand: Wurden jemals raumlufttechnische Messungen oder Überprüfungen hinsichtlich einer möglichen Schimmelbildung veranlasst, um verdeckte gesundheitliche Gefährdungen für Schüler und Lehrkräfte auszuschließen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum wurde dies trotz der jahrelangen Meldungen unterlassen?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Es besteht keine permanente Feuchtigkeit, siehe Antworten 1 und 2. Alle Leckagen wurden wurde umgehend beseitigt und ggf. eingedrungenes Wasser wurde aufgewischt. Wenn es Hinweise auf Schimmelbelastung gibt, gehen wir diesen umgehend nach. Bislang allerdings gab es diese nicht.“


4. Ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Kreisausschusses nur dieser eine Klassenraum betroffen, oder weisen noch weitere Räume oder Deckenmodule der Otzbergschule ähnliche Schäden oder Wassereintritte auf?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Außer den 3 Leckagen in 6 Jahren an unterschiedlichen Stellen sind keine bestehenden Schäden bekannt.“


5. Wie ist der aktuelle verwaltungstechnische Stand der Schadensbehebung (Prüfung, Beauftragung von Handwerkern etc.)?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Die Leckage wurde umgehend nach dem Auftreten von einem Dachdecker beseitigt, die durchnässte Deckenplatte wurde vom Hausmeister ersetzt, das eingedrungene Wasser (ca. 3 Liter) wurde vom Hausmeister aufgewischt.“


6. Welche Reparatur- bzw. Sanierungskosten sind für die Instandsetzung veranschlagt worden? Bis wann ist mit einem vollständigen Abschluss der Reparaturarbeiten zu rechnen, sodass ein regulärer Schulbetrieb in diesem Raum ohne Einschränkungen gesichert ist?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Der Dachdecker hat noch keine Rechnung vorgelegt. Wir gehen von Reparaturkosten in Höhe von ca. 1.500 € aus. Die Reparaturen haben unmittelbar stattgefunden und sind vollständig abgeschlossen Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einschränkung des Schulbetriebs.“


7. Wie erklärt der Kreisausschuss den offensichtlichen Widerspruch, dass der Investitionsbedarf für die Otzbergschule in der Beantwortung der Anfrage zum „Sanierungsbedarf an Schulen“ bis 2029 mit 0 Euro angegeben wurde, obwohl der Träger über den jahrelangen Reparaturbedarf fortlaufend in Kenntnis gesetzt wurde?

Antwort der Kreisverwaltung:

„Hier muss unterschieden werden: Die 0 Euro beziehen sich auf die dort geplanten Investitionen für Neubauten oder grundlegende Sanierungen. Im Bereich der Bauunterhaltung, und darin enthalten sind auch die Schäden am Dach, wurde in den vergangenen Jahren viel Geld in die Otzbergschule investiert, die sich dann auch in einem baulich guten Zustand befindet. Seit 2021 waren dies mehr als 400.000 Euro. In den Bereich der Bauunterhaltung fiele auch die Erneuerung der Dächer, die sukzessive für die nächsten Jahre angedacht ist. Bis dahin werden die Inspektionen durch den Dachdecker von einmal pro Jahr auf zweimal pro Jahr erhöht. Der vom Kreis beauftragte Dachdecker bescheinigt den Dächern der Otzbergschule einen altersgemäß ordentlichen Zustand. Einen jahrelangen Reparaturbedarf gab es nicht, lediglich 3 Stellen des Daches mussten punktuell repariert werden.“


Vorlage: 0113-2026/DaDi

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