Das Hessische Statistische Landesamt veröffentlichte im Dezember 2025 den Statistischen Bericht „Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen 2023 – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII“. Demnach gab es bei den Kindeswohlgefährdungen einen starken Anstieg: Handelte es sich im Jahr 2014 noch um 2206 Fälle, waren es im Jahr 2023 bereits 6198 Kindeswohlgefährdungen. Dies entspricht beinahe einer Verdreifachung.
Die Hilfe für Kinder in problematischen Familienverhältnissen sieht auch die AfD als wichtige Aufgabe an. Das primäre Ziel sollte hierbei jedoch die Unterstützung der Eltern sein, damit sie dem Kindeswohl gerecht werden. Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen sind ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder und sollten nur dann stattfinden, wenn alle anderen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nicht erfolgreich waren. Dass die Vermeidung von teuren Inobhutnahmen auch Steuergelder einspart, ist hier nicht das Entscheidende, aber ein positiver Nebeneffekt. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Haushalt des Landkreises Darmstadt-Dieburg ein großer und in den vergangenen Jahren dynamisch wachsender Posten, der zur massiven Schieflage des Haushalts stark beiträgt. In 2023 entstanden z.B. allein im Teilbereich „Heimerziehung; betreute Wohnformen“ Aufwände in Höhe von 14,8 Mio. EURO. Für 2026 wurden bereits 20,7 Mio. EURO angesetzt, was einer Steigerung um 40% in nur 3 Jahren entspricht. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der „Vollzeitpflege“ (Unterbringung in Pflegefamilien): Hier steigen die Planzahlen von 3,87 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 5,51 Mio. Euro im Jahr 2026, was einem Zuwachs von über 42% entspricht.
Um einen Überblick über die lokale Entwicklung, die Auslastung der Heime sowie die finanziellen Auswirkungen in unserem Landkreis zu erhalten, stellt die AfD-Fraktion die folgenden Fragen:
1. Wie viele Heime bzw. Einrichtungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gibt es derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es 3 Einrichtungen für Inobhutnahmen.“
2. Wie viele offene und wie viele belegte Plätze für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen verzeichnen die jeweiligen Einrichtungen im Landkreis nach aktuellem Stand?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Stichtag 15.05.2026
Träger Name der Einrichtung belegte Plätze freie Plätze St. Josephshaus Notaufnahme Klein-Zimmern 7 2 St. Josephshaus Kinderinobhutnahme Findus 5 2 VSPM eV – Verein für sozialpädagogisches Management Wohngruppe 5 1 Gesamt 17 5 Bei VSPM liegt das Aufnahmealter zwischen 4 und 13 Jahren, bei der Kinderinobhutnahme Findus zwischen 3 und 11 Jahren.
Weiterhin gibt es Einrichtungen für die Unterbringung von umAs für die vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt nach § 42a SGB VIII.
Diese sind:
- VSPM Eschollbrücken
- VSPM Groß-Zimmern
- St. Josephshaus WG Feldblick
- St. Josephshaus WG Büchner
- St. Josephshaus WG Delp
- NRD WG Mühltal
Die Einrichtungen, die in ihren Leistungsvereinbarungen den §42 und 42a SGB VIII vereinbart haben, können mehrere Plätze hierfür belegen. Es gibt keine konkret ausgewiesenen Plätze in der Betriebserlaubnis für diese Aufnahmen.“
3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den vergangenen fünf Jahren vom Jugendamt des Landkreises in Obhut genommen und wie alt waren die in Obhut genommenen Kinder im Durchschnitt? Bitte nach den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 aufschlüsseln.
Antwort der Kreisverwaltung:
Haushaltsjahr Anzahl der in Obhut genommenen Kinder (ohne UMAs) Durchschnittliches Alter 2021 148 10,75 2022 125 11,59 2023 160 12,45 2024 179 10,19 2025 188 10,56
4. Aus welchen konkreten rechtlichen oder familiären Gründen erfolgte die Inobhutnahme in den vergangenen fünf Jahren? Bitte um Nennung der Gründe sowie deren prozentuale und absolute Häufigkeit.
Antwort der Kreisverwaltung:
Anlass der Maßnahme wegen… 2021 2022 2023 2024 2025 (bis zu 2 Nennungen möglich) abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % Integrationsproblemen in Heim/Pflegefamilie 16 4,7% 10 3,7% 9 3,2% 8 2,1% 12 4,3% Überforderung der Eltern/eines Elternteiles 89 25,9% 63 23,4% 38 13,6% 73 19,4% 71 25,2% Schul-/ Ausbildungsprobleme 21 6,1% 11 4,1% 9 3,2% 11 2,9% 6 2,1% Anzeichen für Vernachlässigung 28 8,1% 20 7,4% 14 5,0% 28 7,4% 26 9,2% Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen 23 6,7% 15 5,6% 15 5,4% 8 2,1% 6 2,1% Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen 13 3,8% 11 4,1% 6 2,2% 9 2,4% 3 1,1% Anzeichen für körperliche Misshandlung 26 7,6% 12 4,5% 21 7,5% 43 11,4% 22 7,8% Anzeichen für psychische Misshandlung 26 7,6% 13 4,8% 15 5,4% 34 9,0% 42 14,9% Anzeichen für sexuelle Gewalt 1 0,3% 6 2,2% 3 1,1% 3 0,8% 3 1,1% Trennung oder Scheidung der Eltern 7 2,0% 3 1,1% 4 1,4% 9 2,4% 5 1,8% Wohnungsprobleme 9 2,6% 7 2,6% 7 2,5% 8 2,1% 4 1,4% Unbegleitete Einreise aus Ausland 21 6,1% 42 15,6% 110 39,4% 99 26,3% 33 11,7% Beziehungsprobleme 11 3,2% 24 8,9% 6 2,2% 15 4,0% 10 3,5% Sonstige Probleme 53 15,4% 32 11,9% 22 7,9% 29 7,7% 39 13,8% Quelle: Daten aus der Hessischen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2021 bis 2025, inklusive UMAs.
Die Statistikmeldung der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen umfasst nur die beendeten Inobhutnahmen des Jahres.
5. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Kinder und Jugendliche, die durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg in Obhut genommen wurden, auch in Heime bzw. Einrichtungen anderer Landkreise verteilt? Falls ja, wie viele Kinder betraf dies und in welche Landkreise erfolgte die Verteilung?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Knapp 52% der in den letzten fünf Jahren in Obhut genommenen Kinder/Jugendlichen wurden in anderen Landkreisen, vorwiegend in den umliegenden Landkreisen untergebracht.“
6. Wie lang war die durchschnittliche Dauer, die die Kinder und Jugendlichen in den letzten fünf Jahren in der jeweiligen Obhut verblieben sind?
Antwort der Kreisverwaltung:
„Die Auswertung zu der durchschnittlichen Dauer von Inobhutnahmen ist begrenzt aussagekräftig. Einige Inobhutnahmen dauern nur einen Tag, andere ein ganzes Jahr.
Dauer 2021 2022 2023 2024 2025 in Tagen als Median 25 28 59 51 43 Quelle: Daten aus der Hessischen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2021 bis 2025, inklusive UMAs“
7. Kehren die betroffenen Kinder in der Regel nach einer Inobhutnahme in ihre Herkunftsfamilien zurück? Bitte um prozentuale Angabe der Rückkehrquote in die Herkunftsfamilie im Vergleich zur Überführung in andere, dauerhafte Betreuungsformen (bitte aufschlüsseln nach Betreuungsform).
Antwort der Kreisverwaltung:
Ort der Unterbringung 2023 2024 2025 absolut in % absolut in % absolut in % in einer Familie/einem privaten Haushalt, und zwar… 34 25,8% 68 38,9% 50 40,7% bei den Eltern (auch Familienzusammenführung) 14 10,6% 18 10,3% 21 17,1% bei einem Elternteil mit Partner/-in 3 2,3% 4 2,3% 9 7,3% bei einem alleinerziehenden Elternteil 8 6,1% 17 9,7% 11 8,9% bei Verwandten 6 4,5% 15 8,6% 1 0,8% in einer Pflegefamilie (§§ 33, 35a SGB VIII) 2 1,5% 11 6,3% 7 5,7% bei einer sonstigen Person 1 0,8% 3 1,7% 0 0,0% in einer eigenen Wohnung/WG 0 0,0% 0 0,0% 1 0,8% in einer Einrichtung (mit oder ohne Elternteil), und zwar… 98 74,2% 107 61,1% 73 59,3% in einer Aufnahmeeinrichtung / Gemeinschaftsunterkunft (§§ 44, 53 AsylG) 0 0,0% 1 0,6% 1 0,8% in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform (§§ 34, 35a) 84 63,6% 97 55,4% 66 53,7% in einer sonstigen Einrichtung 14 10,6% 9 5,1% 6 4,9% Quelle: Daten aus der Hessischen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2021 bis 2025, ohne UMAs.
Die Abweichung zu der Anzahl der Inobhutnahmen aus der Beantwortung der Frage 3 kommt dadurch zustande, dass bei der Frage 7 nur die beendeten Inobhutnahmen berücksichtigt werden.
Seit 2023 gibt es eine neue Angabe in HSL-Statistik, diese wird nur ausgefüllt, wenn die reguläre ION mit einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zum anschließenden Aufenthalt und/oder weiteren Hilfen beendet wurde.
8. Wie hoch beliefen sich die gesamten jährlichen Kosten des Landkreises (inklusive Personal- und Sachkosten) für die Inobhutnahmen sowie die Unterbringung der betreffenden Kindern den vergangenen fünf Jahren? Bitte nach den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 aufschlüsseln.
Antwort der Kreisverwaltung:
Ergebnis 2021 2022 2023 2024 2025 Summe (in EURO) 1.690.992 1.850.573 4.828.617 4.295.647 3.303.401 Quelle: aus SAP, Ergebnishaushalt FB Jugendamt. Die Steigerung seit 2022 erklärt sich aus der Zunahme von Einreisen von Geflüchteten. Zudem erfolgte erst ab dem Jahr 2024 eine trennscharfe Buchung der Kostenerstattungen des Landes auf den Kostenstellen der Inobhutnahmen.
Vorlage: 0114-2026/DaDi
